Okay, du meinst wahrscheinlich, wie man zahnärztliche Leistungen für ein Kind nach BEMA abrechnet. Ich erkläre es Schritt für Schritt:
1️⃣ Was ist BEMA?
BEMA = Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen.
Er gilt für gesetzlich versicherte Patienten in Deutschland.
Jede Leistung hat einen Punktwert, der über die Krankenkasse abgerechnet wird.
2️⃣ Kinderleistungen
Für Kinder gibt es besondere Vorsorge- und Behandlungsleistungen, z. B.:
Kontrolluntersuchungen (Kinderprophylaxe)
Fissurenversiegelung (Schutz der Kauflächen)
Fluoridierung
Zahnextraktionen (Zähne ziehen)
Kieferorthopädische Basismaßnahmen (bis zum 18. Lebensjahr)
Diese Leistungen sind im BEMA gelistet und werden direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
3️⃣ Abrechnung bei der Praxis
Patientenstammblatt / Versichertenkarte erfassen
Leistung eintragen (BEMA-Ziffer, Datum, Leistung)
Automatische Berechnung der Punkte durch Praxissoftware
Einreichung an die Krankenkasse
Eltern müssen nichts extra bezahlen, außer es handelt sich um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
4️⃣ Beispiel
Zahn ziehen bei einem Kind (z. B. BEMA-Ziffer: 301 „Exodontie“)
Praxis rechnet mit der gesetzlichen Krankenkasse ab
Wenn Zusatzleistungen (z. B. spezielle Betäubung oder Material) notwendig sind, werden die sofern nicht BEMA ggf. privat berechnet