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Mir wurde nach dem letzten Zahnarztbesuch ein Bohrer im verschlossenen Plastikröhrchen mit nach Hause gegeben mit der Maßgabe ihn beim nächstenmal wieder mitzubringen. Zuhause sah ich, dass er wohl benutzt war. Wie verträgt sich das mit Desinfektion und Hygiene? Und ist das üblich oder rechtens?
von

1 Antwort

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Das klingt absolut berechtigt und sollte definitiv kritisch hinterfragt werden. Hier die wichtigsten Punkte zur Hygiene, Desinfektion und rechtlichen Einordnung:

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1. Ein benutzter Bohrer darf nicht einfach mitgegeben werden

Ein Wurzelkanalinstrument (z. B. Feile oder Bohrer) gilt nach Benutzung als kritisches Medizinprodukt – es kommt mit Blut und Gewebe in Kontakt.

Solche Instrumente müssen nach jeder Anwendung entweder:

Einmal verwendet und entsorgt werden (Einmalinstrument)

oder

vollständig aufbereitet werden (gereinigt, desinfiziert, sterilisiert) nach klaren RKI-Vorgaben.

Ein benutzter Bohrer, der nicht aufbereitet wurde, darf dir nicht einfach so mitgegeben werden – selbst nicht im geschlossenen Röhrchen.

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2. Warum machen manche Praxen das trotzdem?

Manche Zahnärzte verwenden hochwertige Mehrfach-Feilen (z. B. aus Nickel-Titan), die theoretisch mehrmals verwendet werden können – aber:

Dann müssen sie korrekt aufbereitet und dokumentiert werden.

Einige Praxen geben sie „zur Aufbewahrung“ mit – um eine Mehrfachverwendung für denselben Patienten zu ermöglichen.

Aber auch in dem Fall gilt:

Du darfst kein benutztes, unsteriles Instrument mit nach Hause bekommen.

Die Verantwortung für Hygiene bleibt immer bei der Praxis, nicht beim Patienten.

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3. Was sagt das Recht dazu?

Laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und den RKI-Richtlinien:

Wiederverwendbare Instrumente müssen nach jeder Anwendung sterilisiert werden.

Die Dokumentation und Lagerung ist Aufgabe der Praxis, nicht des Patienten.

Das heißt:

Es ist weder üblich noch rechtens, ein bereits verwendetes Instrument ungefragt mitzugeben, besonders wenn es nicht steril verpackt und aufbereitet wurde.

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Fazit:

Deine Beobachtung ist völlig berechtigt. Du solltest beim nächsten Termin klar und sachlich nachfragen, ob der Bohrer wirklich schon benutzt war und warum er nicht sterilisiert in der Praxis aufbewahrt wurde. Die Verantwortung für Hygiene und Aufbereitung liegt immer bei der Zahnarztpraxis – nicht bei dir.
vor
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